Oremus pro Pontifice nostro Franzisco.

Dominus conservet eum et vivificet eum

et beatum faciat eum in terra et

non tradat eum in animam inimicorum eius.

Samstag, 7. April 2012

Zweierlei Maß - die perfide Verwendung des Begriffes "Pädophilie"

Vielleicht ist es auch schon anderen aufgefallen. Eigentlich sollte es mittlerweile Allgemeinwissen sein, sogar ein kurzer Ausflug zu wikipedia verschafft da schon Klarheit: Pädophilie ist eine derzeit noch (wieder? - bis vor nicht allzu langer Zeit gab es ja Anträge der grünen Fraktion, die diskriminierende Bezeichnung einer solchen Neigung als Krankheit abzuschaffen) als  krankhaft eingestufte, teils zwanghafte Disposition von biologisch Erwachsenen, mit/an Kindern, die noch nicht in der Pubertät sind, sexuelle Handlungen vornehmen zu wollen bzw. sexuell interessiert zu sein. Und zwar wird es nur dann als Pädophilie bezeichnet, wenn diese Neigung über lange Zeit besteht und (fast) kein Interesse an anderen sexuellen Kontakten besteht. Bei genau dieser Neigung ist bekannt, dass sie in den seltensten Fällen erfolgreich zu behandeln ist.

Es ist keine Pädophilie, wenn sich dieses sexuelle Interesse seitens Erwachsener auf Kinder/Jugendliche in oder nach der Pubertät richtet. - Das ist sexueller Missbrauch. In vielen Fällen verschärft durch den Missbrauch einer Autoritätsstellung. Das ist eine kriminelle Handlung aber keine Pädophilie.

Es ist keine Pädophilie, wenn jemand, der verschiedene sexuelle Aktivitäten pflegt, sich auch einmal für Kinder interessiert. - Das ist zwar strafbar und Missbrauch, aber keine Pädophilie.

Und es wäre immens wichtig, dass aufgehört wird, den Begriff Pädophilie ständig für Fälle zu missbrauchen, bei denen es eindeutig nicht um Pädophilie gilt. Denn, wie oben gesagt, Pädophilie ist eventuell gar nicht oder nur in seltenen Fällen heilbar. Andere sexuelle Neigungen lassen sich aber durchaus durch die Übung von Selbstdisziplin und geeignete therapeutische Begleitung in den Griff bekommen.

Heute war ein kleines Artikelchen in der Zeitung, dass die Trierer Schulaufsicht eine Klage gegen einen Lehrer einreichen wird, der eine sexuelle Beziehung mit einer 14-Jährigen unterhalten hat. Interessanterweise wurde die anfängliche Bewährungsstrafe aufgehoben, da das OLG Koblenz kein Obhutsverhältnis zwischen Lehrerin und Schülerin sah und das Ganze anscheinend einvernehmlich war. Jetzt wird eine Klage eingereicht, um diesen Lehrer entlassen zu können. Das heißt, dass er auch weiterhin unterrichtet. Jugendliche, Kinder, was denn sonst? Es ist keine automatische Suspendierung erfolgt und (man merke auf) schon gar nicht wird der Mann als pädophil bezeichnet (was auch vollkommen richtig ist).

Man stelle sich vor, das sei kein Lehrer gewesen, sondern ein katholischer Priester.
Das hätte doch ein paar schöne Schlagzeilen gegeben: "Pädophiler besucht weiterhin Schulklasse mit Kindern", denn sobald es sich um einen katholischen Priester handelt, gibt es in der Presse offensichtlich nur eine Kategorie für sexuelles Fehlverhalten an dem Nicht-Erwachsene beteiligt sind.
Man nehme die derzeitige Treibjagd gegen Bischof Ackermann, deren Ziel es zu sein scheint, dass jeder Priester, der jemals im Bereich des Missbrauchs, straffällig geworden ist, keine Form der Seelsorge mehr ausüben dürfen soll.


Da es den meisten selbst klar ist, dass eine solche Forderung im Grunde unsinnig - d.h. in keinem Falle sinnvoll - und auch schwer zu verfechten ist, wird ein Geschütz aufgefahren, das "Glaubwürdigkeit" heißt. Darauf möchte ich an anderer Stelle näher eingehen.

Es beantworte nur jeder für sich aufrichtig die Frage: "Bin ich wirklich der Meinung, dass jeder Mensch, der jemals Kinder oder Jugendliche lüstern betrachtet und sie mehr oder weniger gezielt, mehr oder weniger gewollt unauffällig auf bedrängende Art berührt hat, ohne Berücksichtigung weiterer Umstände und Kriterien und unabhängig davon, ob es ein Einzelfall war und möglicherweise schon Jahrzehnte zurückliegt, bei Bekanntwerden des Umstandes in eine Art Isolationshaft zu nehmen ist? Halte ich jeden, der das getan hat für unfähig, anderen seelsorglichen Beistand zu leisten?"

Ist es nicht vielmehr so, dass viele nach einer Zeit des Fehlverhaltens zur Einsicht kommen und aus dem Wissen um die eigene Schwäche besonders kompetent vor den Gefahren mancher Verhaltensweisen warnen können und gleichzeitig barmherzig mit den Fehlern anderer umgehen können?

Sollen wirklich in etlichen Fällen Alten- und Krankenheimen kompetente (und immer rarer werdende) Seelsorger noch zusätzlich entzogen werden, weil man sie im Widerspruch zur Realität zu Monstern stilisiert, die sie gar nicht sind? Ist es wirklich so untragbar, dass ein Priester, der in diesem Bereich gefallen ist, nach ehrlicher Umkehr die heilige Messe für andere feiert?
Wohlgemerkt, ich spreche hier nicht von der echten Pädophilie, sondern von den über 90 % der Fälle, bei denen es sich medizinisch eindeutig nicht um Pädophilie handelt sondrn um moralisches Versagen.
Und das alles, während gleichzeitig anderes oft gravierendes Fehlverhalten zum Teil wohlwollend seitens der bischöflichen Ordinariate geduldet wird.

Wo bitte, bleibt denn da noch die Glaubwürdikeit?

Und wo ist die klare kirchliche Reaktion der kirchlichen Stellen auf jede Pressemeldung, die einen fälschlich der Pädophilie bezichtigten Priester in Schutz nimmt? Ist das denn glaubwürdig? Wenn Menschen, auch wenn sie straffällig geworden sind, noch zusätzlich verleumdet werden dürfen? Und auf wen fällt es denn zurück, wenn man sich gegen solche Verleumdungen nicht zur Wehr setzt?

Letztlich noch: Glaubt denn irgendjemand ernsthaft, dass die Presse und alle anderen Ruhe geben werden, nachdem sie erreicht haben, dass ein paar Priester in den Nervenzusammenbruch getrieben worden und jeder Möglichkeit zur Seelsorge und zur Wiedergutmachung für frühere Fehler beraubt worden sind? Das wäre reichlich naiv.


3 Kommentare:

  1. Moralisches Versagen.....disqualifiziert einen "Seelsorger" für alle Zeit.

    Straffällig gewordene Menschen werden keineswegs verleumdet, wennm an - auch öffentlich - auf die Tatsache der Verurteilung und deren Umstände hinweist.

    Langsam sollte sich der Schutz der Opfer gegenüber dem Schutz der Täter durchsetzen...

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  2. Wenn moralisches Versagen einen Seelsorger für alle Zeit disqualifiziert, was ist dann mit denen, die in außerehelichen Beziehungen leben, mit denen, die ihre Versprechen in eklatanter Weise brechen?

    Und was ist mit denen, die wir als Heilige kennen und deren Leben in einer früheren Periode sehr durch moralisches Versagen gekennzeichnet war?

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  3. Dies zur ersten Aussage.
    Zur zweiten. Es ist sehr wohl eine Verleumdung, wenn ein einfacher Ladendieb als Raubmörder bezeichnet wird oder jemand, der nach einem Unfall Fahrerflucht begeht als kaltblütiger Mörder.

    Es geht nicht um den Schutz von Tätern. Sondern darum, dass wer seine Strafe verbüßt hat und keine neue Straftat begeht, nicht weiterhin bestraft werden darf für etwas, das er nicht tut.

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