Oremus pro Pontifice nostro Franzisco.

Dominus conservet eum et vivificet eum

et beatum faciat eum in terra et

non tradat eum in animam inimicorum eius.

Montag, 30. Mai 2011

zum Kommunionempfang Wiederverheirateter und von Nichtkatholiken

Irgendwie komme ich mit Kommentaren zu Diversem gar nicht mehr nach.

Post Nr. 1 für heute. Da hat ein Klaus Nientiedt (Chefredakteur der Bistumszeitung) in einer Diskussion an der KHG Freiburg gesagt: " Natürlich geht es bei den Strukturfragen um Spiritualität. Was meinen Sie, wie es einem katholischen Christen geht, der nach einer Scheidung wieder verheiratet ist, und von der Eucharistie ausgeschlossen wird?" Auch Ehepaare, die verschiedenen Konfessionen angehören, könnten nicht gemeinsam an den Tisch Gottes treten. Gerade weil diese Menschen von Gott berührt seien, gerade weil sie den Glauben im Herzen tragen, sei dieses Ausgeschlossensein schmerzhaft für sie."


Um das auseinanderzufieseln:
Nach Meinung von Herrn Nientiedt ist der Kommunionempfang von Katholiken, die obwohl in katholischer Ehe lebend, sich standesamtlich (nicht-kirchlich also) haben scheiden lassen und nun ebenfalls standesamtlich die rechtliche Absicherung ihrer derzeitigen Partnerbeziehung gemacht haben, was auf das kirchliche Bestehen ihrer Ehe mit einer anderen Person keinerlei Einfluss hat, da sie sich durch das Versprechen, egal wie es läuft, zu dieser Person zu stehen, vor Gott festgelegt haben (in guten wie in schlechten Zeiten), eine Strukturfrage.


Ich weiß nicht, was daran eine Strukturfrage ist.
Es können verschiedene Fragen in Zusammenhang damit aufkommen.
Zum Beispiel, ist der mit dem Versprechen geschlossene Vertrag gültig?
Ungültig wäre er, wenn der Vertrag eingegangen wurde mit der Absicht, ihn nie zu erhalten (was Betrug wäre) oder in Unkenntnis wichtiger Faktoren (dann wäre man selbst betrogen oder hinters Licht geführt worden)  oder wenn der Vertrag erzwungen wurde.
Das sind  juristische Fragen, keine Strukturfragen.
Es geht darum, dass ein vor Gott gegebenes Versprechen, durch das ein Bund/Vertrag entsteht, nicht als leere Formel gegeben wird.
Es geht um die Klärung eines Sachbestandes. Kirchlicherseits besteht im Falle eines ungültig geschlossenen Vertrages die Möglichkeit der Annullierung der Ehe, d.h. dass der Vertrag nie gültig bestanden hat und das offiziell festgestellt wird.

Es ist auch keine Frage der Spiritualität, wenn jemand einen Vertrag nicht einhalten kann oder will.  Es ist eine Frage der Spiritualität, wenn jemand, der in seinem Vertragsbruch lebt, aus welchen Gründen auch immer, die Sehnsucht hat, in der Kommunion Jesus zu berühren, um in dieser Berührung Heilung zu finden. Und es ist sicherlich notwendig, hier den Nöten individuell zu begegnen. Die Lösung besteht aber ganz sicher nicht in einer pauschalen Erklärung, jeder Wiederverheiratete könne einschränkungslos und jederzeit zur Kommunion zugelassen werden. Das würde dazu führen, dass die Ehe von fast allen als irrelevant und als Abkommen auf Zeit betrachtet würde.
Was vollkommen der Zeichenhaftigkeit dieses Sakramentes und des Sakramentes der Eucharistie widersprechen würde.

Auch der Kommunionempfang von Menschen, die nicht der katholischen Kirche angehören, ist keine Strukturfrage sondern im Grunde unsinnig.  Der Empfang der Kommunion entspricht an Intimität dem Geschlechtsakt in der Ehe. Es handelt sich um das äußere Zeichen einer völligen Hingabe aneinander: der Herr Jesus gibt sich seiner Braut, der Kirche (in der Person des Gläubigen, der ohne Vorbehalte und Einschränkungen Teil dieser Kirche ist) und der Gläubige ergibt sich seinem Herrn und Erlöser, damit er ganz dessen Eigentum wird.
Darum ist es in der Tat ein Unding, wie gedankenlos viele "sich die Brotscheibe da geben lassen, um gemeinsam Mahl zu halten" oder wie auch immer. Wer nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche steht, kann nicht die Kommunion empfangen und wer es dennoch tut, verhält sich im Grunde wie die Schwester, Kusine oder Freundin oder entfernte Bekannte der Braut, die gerne Intimitäten mit dem Bräutigam austauschen würde. Selbst wenn es die Zwillingsschwester ist, ist es wirklich ungehörig. Egal wie sehr diese Schwester oder Kusine oder was auch immer vom Bräutigam der Braut begeistert ist.
Das Schöne ist ja, jeder hat die Möglichkeit, in diese Intimität zu kommen, indem er/sie selbst durch Rückkehr in oder Aufnahme der vollen Einheit mit der katholischen Kirche selbst zu dieser Braut wird.
Es ist also niemand ausgeschlossen davon, in diese Intimität einzutreten, aber es gibt Bedingungen dafür.

Und um auf die Wiederverheirateten zurückzukommen. Gerade sie verdunkeln auch das Bild dieser intimen Beziehung Christi zu seiner Braut der Kirche, von dem ihre Ehe (die eine und einzige) ein Abbild sein sollte.

Aber ausgeschlossen sind sie weder davon, bei der Wandlung dabei zu sein (beim Vollzug des größten Wunders), noch davon Gott anzubeten (worum es ja eigentlich im Gottesdienst geht) noch davon in anderen Lebensbereichen Zeugnis zu geben. Das einzige, in dem sie gefordert sind, ist eigentlich nur, dass sie wegen der konstanten Vertragsverletzung, in der sie leben (und diese Vertragsverletzung ist ein bleibendes Unrecht gegenüber ihrem Vertragspartner und ein bleibender Wortbruch) nicht das äußere Zeichen der völligen Hingabe ihres Lebens an Christus (das hieße dann nämlich, auf eine weitere Beziehung zu verzichten und das Kreuz der gescheiterten zu tragen) vollziehen sollten, weil es unaufrichtig ist.


Um auf das Anfangszitat zurückzukommen. "Gerade weil diese Menschen von Gott berührt seien, gerade weil sie den Glauben im Herzen tragen, sei dieses Ausgeschlossensein schmerzhaft für sie."
Das Problem ist, dass sie den Glauben nicht so im Herzen tragen, dass sie bereit sind, dieses Opfer zu bringen und dass sie, nachdem sie sich selbst ausgeschlossen haben, versuchen das anderen anzulasten. Wobei der Ausschluss tatsächlich nur den intimsten Akt der einheitlichen Übereinstimmung betrifft, den sie nun einmal verletzen oder dem sie nicht entsprechen.

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